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Generische Umweltaussage

gentechnikfrei

Nachweispflichtig

Allgemeine Umweltaussagen, die nur mit anerkanntem Nachweis zulässig sind.

Was bedeutet gentechnikfrei?

Die Angabe verspricht, dass ein Produkt ohne Gentechnik hergestellt wurde. Sie ist nur mit konkretem, anerkanntem Nachweis zulässig und wird besonders dann irreführend, wenn gentechnisch veränderte Bestandteile für die betreffende Produktgruppe ohnehin nicht zugelassen oder unüblich sind. Der Hinweis darf keinen Vorteil vortäuschen, der bereits gesetzlich vorgegeben ist.

Warum dieser Begriff riskant ist

Frei-von-Aussagen sind irreführend, wenn der genannte Stoff in vergleichbaren Produkten ohnehin nicht vorkommt oder bereits gesetzlich verboten ist – dann wird ein Vorteil suggeriert, den alle Produkte der Kategorie teilen. Zulässig bleiben solche Aussagen nur, wenn die Abwesenheit des Stoffes tatsächlich relevant und konkret belegbar ist.

Anhang I Nr. 10a UGP-RL i.d.F. EmpCo (EU) 2024/825 (Frei-von-Aussage) / § 5 UWG

Die genannte Rechtsgrundlage ist eine Einordnung, keine abschließend geprüfte Rechtsauskunft und keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Erfasste Schreibweisen & Sprachen

  • gentechnikfrei
  • gentechnik frei
  • gentechnik-frei
  • ohne gentechnik
  • gmo free
  • gmo-free
  • non-gmo
  • free from gmo
  • sin transgénicos
  • sans ogm
  • senza ogm

Der Scanner erkennt diese und weitere Varianten sprachübergreifend im Satzkontext.

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Hinweis: Automatisierte technische Prüfung und allgemeine Information – keine Rechtsberatung im Einzelfall. Keine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität. Eine verbindliche Bewertung nimmt nur eine zugelassene Kanzlei vor. Es erfolgt keine Umformulierung oder Texterstellung.