EmpCo-Test
Gratis-Check

Generische Umweltaussage

grün

Nachweispflichtig

Allgemeine Umweltaussagen, die nur mit anerkanntem Nachweis zulässig sind.

Was bedeutet grün?

Grün ist ein klassisches Umwelt-Schlagwort, das pauschale ökologische Vorteile andeutet, ohne zu benennen, worin diese konkret bestehen. Als allgemeine Umweltaussage ist der Begriff nach der EmpCo-Richtlinie nur mit konkretem, anerkanntem und öffentlich zugänglichem Nachweis zulässig, der die behauptete Umweltleistung belegt. Ohne solche Belege gilt er als irreführend, weil er eine unbestimmte Umweltfreundlichkeit suggeriert.

Warum dieser Begriff riskant ist

Pauschale, unspezifische Umweltaussagen ohne konkreten, nachprüfbaren Beleg gelten als irreführend, wenn keine anerkannte hervorragende Umweltleistung nachgewiesen ist. Zulässig bleiben sie nur mit konkretem, öffentlich zugänglichem Nachweis – etwa einer anerkannten Zertifizierung.

Anhang I Nr. 4a UGP-RL i.d.F. EmpCo (EU) 2024/825 / § 5 UWG

Die genannte Rechtsgrundlage ist eine Einordnung, keine abschließend geprüfte Rechtsauskunft und keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Erfasste Schreibweisen & Sprachen

  • grün
  • green
  • vert
  • verde
  • groen
  • grøn

Der Scanner erkennt diese und weitere Varianten sprachübergreifend im Satzkontext.

Nutzt Ihre Website grün?

Der EmpCo-Test scannt Ihre Seite gegen alle erfassten Begriffe – kostenlos für die ersten 5 Seiten, ohne Anmeldung.

Jetzt kostenlos prüfen
Hinweis: Automatisierte technische Prüfung und allgemeine Information – keine Rechtsberatung im Einzelfall. Keine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität. Eine verbindliche Bewertung nimmt nur eine zugelassene Kanzlei vor. Es erfolgt keine Umformulierung oder Texterstellung.