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Generische Umweltaussage

klimafreundlich

Nachweispflichtig

Allgemeine Umweltaussagen, die nur mit anerkanntem Nachweis zulässig sind.

Was bedeutet klimafreundlich?

Klimafreundlich behauptet einen positiven oder zumindest geringen Klimaeinfluss, ohne einen konkreten Vergleichsmaßstab oder eine Bezugsgröße zu nennen. Als allgemeine Umweltaussage ist der Begriff nach der EmpCo-Richtlinie nur mit konkretem, anerkanntem und öffentlich zugänglichem Nachweis zulässig, der die behauptete Klimawirkung belegt. Fehlt dieser Beleg, ist die Aussage irreführend, weil sie eine unbestimmte Klimavorteilhaftigkeit nahelegt.

Warum dieser Begriff riskant ist

Pauschale, unspezifische Umweltaussagen ohne konkreten, nachprüfbaren Beleg gelten als irreführend, wenn keine anerkannte hervorragende Umweltleistung nachgewiesen ist. Zulässig bleiben sie nur mit konkretem, öffentlich zugänglichem Nachweis – etwa einer anerkannten Zertifizierung.

Anhang I Nr. 4a UGP-RL i.d.F. EmpCo (EU) 2024/825 / § 5 UWG

Die genannte Rechtsgrundlage ist eine Einordnung, keine abschließend geprüfte Rechtsauskunft und keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Erfasste Schreibweisen & Sprachen

  • klimafreundlich
  • klima freundlich
  • climate friendly
  • climate-friendly
  • climatiquement responsable
  • amigable con el clima
  • klimavenlig

Der Scanner erkennt diese und weitere Varianten sprachübergreifend im Satzkontext.

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Hinweis: Automatisierte technische Prüfung und allgemeine Information – keine Rechtsberatung im Einzelfall. Keine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität. Eine verbindliche Bewertung nimmt nur eine zugelassene Kanzlei vor. Es erfolgt keine Umformulierung oder Texterstellung.