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Neutralitäts- & Kompensationsaussage

CO2-neutral

Per se unzulässig

Aussagen, die nach EmpCo ohne Ausnahme unzulässig sind – z. B. pauschale Neutralitäts-Claims auf Basis von Kompensation.

Was bedeutet CO2-neutral?

Der Begriff CO2-neutral suggeriert, dass ein Produkt oder Unternehmen die Umwelt unterm Strich nicht mit CO2 belastet, wobei die Aussage sich meist auf zugekaufte Kompensationszertifikate statt auf tatsächliche Emissionsminderung stützt. Genau solche allein auf Kompensation gestützten Neutralitätsaussagen gelten nach der EmpCo-Richtlinie ab dem Stichtag 27.09.2026 regelmäßig als unzulässig. Bis dahin ist der Begriff bereits nach geltendem Irreführungsrecht angreifbar, wenn die Berechnungsgrundlage und der Kompensationsmechanismus nicht transparent belegt sind.

Warum dieser Begriff riskant ist

Aussagen, die Klima- oder Umweltneutralität im Kern über den Ausgleich (Kompensation) von Emissionen begründen, gelten nach der EmpCo-Umsetzung als besonders riskant. Der neue Anhang der UGP-Richtlinie erfasst pauschale Neutralitäts-Claims auf Kompensationsbasis; ab dem Stichtag 27.09.2026 sind sie regelmäßig unzulässig – unabhängig davon, ob Zertifikate erworben wurden.

Anhang I Nr. 4c UGP-RL i.d.F. EmpCo (EU) 2024/825 (Kompensations-Neutralitätsclaim)

Die genannte Rechtsgrundlage ist eine Einordnung, keine abschließend geprüfte Rechtsauskunft und keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Erfasste Schreibweisen & Sprachen

  • CO2-neutral
  • co2 neutral
  • co2neutral
  • co₂-neutral
  • co₂ neutral
  • carbon neutral
  • carbon-neutral
  • neutre en carbone
  • carbono neutro
  • neutrale in co2
  • co2-neutraal
  • kohlendioxidneutral

Der Scanner erkennt diese und weitere Varianten sprachübergreifend im Satzkontext.

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