Neutralitäts- & Kompensationsaussage
emissionsfrei
Per se unzulässigAussagen, die nach EmpCo ohne Ausnahme unzulässig sind – z. B. pauschale Neutralitäts-Claims auf Basis von Kompensation.
Was bedeutet emissionsfrei?
Emissionsfrei erweckt den Eindruck, dass bei Herstellung oder Nutzung eines Produkts keinerlei Emissionen entstehen, was über den gesamten Lebenszyklus betrachtet fast nie zutrifft. Als absolute Umweltaussage ohne klare Bezugsgrenze ist der Begriff nach der EmpCo-Richtlinie ab dem Stichtag 27.09.2026 regelmäßig als unzulässig einzustufen, wenn er auf Kompensation oder eine unklare Systemgrenze gestützt wird. Schon jetzt kann er irreführend sein, sofern nicht eindeutig offengelegt wird, worauf sich die Freiheit von Emissionen konkret bezieht.
Warum dieser Begriff riskant ist
Aussagen, die Klima- oder Umweltneutralität im Kern über den Ausgleich (Kompensation) von Emissionen begründen, gelten nach der EmpCo-Umsetzung als besonders riskant. Der neue Anhang der UGP-Richtlinie erfasst pauschale Neutralitäts-Claims auf Kompensationsbasis; ab dem Stichtag 27.09.2026 sind sie regelmäßig unzulässig – unabhängig davon, ob Zertifikate erworben wurden.
Rechtsgrundlage
EmpCo (EU) 2024/825 / § 5 UWG (absolute Umweltaussage)
Die genannte Rechtsgrundlage ist eine Einordnung, keine abschließend geprüfte Rechtsauskunft und keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Erfasste Schreibweisen & Sprachen
- emissionsfrei
- emissions frei
- emission-free
- emission free
- zero emission
- zero emissions
- sans émission
- sin emisiones
- senza emissioni
- emissievrij
Der Scanner erkennt diese und weitere Varianten sprachübergreifend im Satzkontext.