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Neutralitäts- & Kompensationsaussage

kohlenstoffneutral

Per se unzulässig

Aussagen, die nach EmpCo ohne Ausnahme unzulässig sind – z. B. pauschale Neutralitäts-Claims auf Basis von Kompensation.

Was bedeutet kohlenstoffneutral?

Kohlenstoffneutral ist die deutsche Entsprechung zu carbon neutral und behauptet einen vollständigen Ausgleich der kohlenstoffbezogenen Emissionen, meist über Kompensationsprojekte. Solche allein auf Kompensation gestützten Neutralitätsaussagen gelten nach der EmpCo-Richtlinie ab dem Stichtag 27.09.2026 regelmäßig als unzulässig. Bereits heute besteht ein Irreführungsrisiko, wenn nicht offengelegt wird, welche Emissionen erfasst, wie sie berechnet und wodurch sie ausgeglichen wurden.

Warum dieser Begriff riskant ist

Aussagen, die Klima- oder Umweltneutralität im Kern über den Ausgleich (Kompensation) von Emissionen begründen, gelten nach der EmpCo-Umsetzung als besonders riskant. Der neue Anhang der UGP-Richtlinie erfasst pauschale Neutralitäts-Claims auf Kompensationsbasis; ab dem Stichtag 27.09.2026 sind sie regelmäßig unzulässig – unabhängig davon, ob Zertifikate erworben wurden.

Anhang I Nr. 4c UGP-RL i.d.F. EmpCo (EU) 2024/825

Die genannte Rechtsgrundlage ist eine Einordnung, keine abschließend geprüfte Rechtsauskunft und keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Erfasste Schreibweisen & Sprachen

  • kohlenstoffneutral
  • kohlenstoff-neutral
  • carbon neutral

Der Scanner erkennt diese und weitere Varianten sprachübergreifend im Satzkontext.

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