Neutralitäts- & Kompensationsaussage
Netto-Null
Per se unzulässigAussagen, die nach EmpCo ohne Ausnahme unzulässig sind – z. B. pauschale Neutralitäts-Claims auf Basis von Kompensation.
Was bedeutet Netto-Null?
Netto-Null (net zero) behauptet, dass verbleibende Emissionen vollständig durch Ausgleich neutralisiert würden, sodass unterm Strich keine Klimawirkung übrig bleibe. Wird die Aussage im Kern auf Kompensation gestützt, gilt sie nach der EmpCo-Richtlinie ab dem Stichtag 27.09.2026 regelmäßig als unzulässig. Schon jetzt ist der Begriff angreifbar, wenn er ohne klaren Bezugsrahmen, ohne belastbaren Reduktionspfad und ohne überprüfbare Belege verwendet wird.
Warum dieser Begriff riskant ist
Aussagen, die Klima- oder Umweltneutralität im Kern über den Ausgleich (Kompensation) von Emissionen begründen, gelten nach der EmpCo-Umsetzung als besonders riskant. Der neue Anhang der UGP-Richtlinie erfasst pauschale Neutralitäts-Claims auf Kompensationsbasis; ab dem Stichtag 27.09.2026 sind sie regelmäßig unzulässig – unabhängig davon, ob Zertifikate erworben wurden.
Rechtsgrundlage
Anhang I Nr. 4c UGP-RL i.d.F. EmpCo (EU) 2024/825
Die genannte Rechtsgrundlage ist eine Einordnung, keine abschließend geprüfte Rechtsauskunft und keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Erfasste Schreibweisen & Sprachen
- Netto-Null
- netto null
- net zero
- net-zero
- netto-nul
- zéro net
- cero neto
- zero netto
Der Scanner erkennt diese und weitere Varianten sprachübergreifend im Satzkontext.