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Neutralitäts- & Kompensationsaussage

treibhausgasneutral

Per se unzulässig

Aussagen, die nach EmpCo ohne Ausnahme unzulässig sind – z. B. pauschale Neutralitäts-Claims auf Basis von Kompensation.

Was bedeutet treibhausgasneutral?

Treibhausgasneutral behauptet, dass sämtliche Treibhausgas-Emissionen eines Produkts oder Unternehmens vollständig ausgeglichen seien, meist über zugekaufte Kompensationen. Als kompensationsgestützte Neutralitätsaussage gilt der Begriff nach der EmpCo-Richtlinie ab dem Stichtag 27.09.2026 regelmäßig als unzulässig. Schon jetzt ist er nach dem Irreführungsverbot angreifbar, wenn Bilanzgrenze, Berechnungsmethode und Ausgleichsprojekte nicht klar und überprüfbar offengelegt werden.

Warum dieser Begriff riskant ist

Aussagen, die Klima- oder Umweltneutralität im Kern über den Ausgleich (Kompensation) von Emissionen begründen, gelten nach der EmpCo-Umsetzung als besonders riskant. Der neue Anhang der UGP-Richtlinie erfasst pauschale Neutralitäts-Claims auf Kompensationsbasis; ab dem Stichtag 27.09.2026 sind sie regelmäßig unzulässig – unabhängig davon, ob Zertifikate erworben wurden.

Anhang I Nr. 4c UGP-RL i.d.F. EmpCo (EU) 2024/825

Die genannte Rechtsgrundlage ist eine Einordnung, keine abschließend geprüfte Rechtsauskunft und keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Erfasste Schreibweisen & Sprachen

  • treibhausgasneutral
  • treibhausgas-neutral
  • ghg neutral
  • ghg-neutral
  • greenhouse gas neutral

Der Scanner erkennt diese und weitere Varianten sprachübergreifend im Satzkontext.

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