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EmpCo-Checkliste: In 7 Schritten zu konformer Umweltwerbung

Eine praxisnahe 7-Schritte-Checkliste, mit der Unternehmen ihre Umweltwerbung auf die EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 vorbereiten – von der Bestandsaufnahme über die Risikoeinstufung bis zur regelmäßigen Wiederholung. In Deutschland bindend ab dem 27. September 2026.

Autor: EmpCo-Test RedaktionZuletzt aktualisiert: 12. Juli 2026

Die EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 verschiebt den Maßstab für Umweltwerbung von der bloßen Behauptung hin zur Nachweispflicht. In Deutschland sind die über das 3. UWG-Änderungsgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 43) umgesetzten Regeln ab dem 27. September 2026 anzuwenden. Statt in Aktionismus zu verfallen, hilft ein strukturiertes Vorgehen. Die folgende Checkliste führt in sieben Schritten von der Bestandsaufnahme bis zur laufenden Kontrolle.

Schritt 1: Wie erfasse ich alle Umweltaussagen?

Am Anfang steht eine vollständige Bestandsaufnahme. Sammeln Sie jede Aussage mit Umweltbezug – auf der Website, in Produktbeschreibungen, auf Verpackungen, in Newslettern, Social-Media-Posts und Anzeigen. Dazu zählen auch Siegel, Logos, Bildsprache (etwa grüne Blätter oder Erdkugeln) und Slogans.

Legen Sie eine einfache Liste an: Fundort, konkreter Wortlaut, Art der Aussage. Ohne diese Übersicht lässt sich weder das Risiko einschätzen noch sinnvoll priorisieren. Ein automatisierter Website-Scan kann diese erste Erfassung erheblich beschleunigen.

Schritt 2: Wie stufe ich Aussagen nach Risiko ein?

Nicht jede Aussage ist gleich kritisch. Ordnen Sie jede erfasste Aussage grob einer Risikostufe zu:

  • Hoch: Klimaneutralitäts-Claims auf Basis von Kompensation, pauschale Begriffe ohne Nachweis, Siegel ohne anerkannte Grundlage.
  • Mittel: allgemeine Begriffe wie „nachhaltig“ oder „umweltfreundlich“, die grundsätzlich belegbar sein könnten, aber einen Nachweis erfordern.
  • Niedrig: konkrete, überprüfbare und korrekt eingeordnete Angaben mit klarem Bezugspunkt.

Welche Begriffe in welche Stufe fallen, behandelt der Beitrag riskante-werbebegriffe im Detail. Diese Einstufung steuert die Reihenfolge der nächsten Schritte.

Schritt 3: Welche Neutralitäts-Aussagen sollte ich entfernen oder überarbeiten?

Klimaneutralitäts- und CO₂-Neutralitäts-Aussagen, die im Wesentlichen auf dem Ausgleich von Emissionen (Offsetting) beruhen, gelten als besonders riskant. Prüfen Sie diese vorrangig. Häufig ist es sicherer, eine pauschale Neutralitäts-Aussage durch eine konkrete, überprüfbare Angabe zu ersetzen – etwa zur tatsächlichen Emissionsreduktion an der Quelle statt zu einem rechnerischen Ausgleich.

Wo Sie unsicher sind, ob eine Aussage haltbar ist, gilt: im Zweifel zurückhaltender formulieren und den Einzelfall rechtlich prüfen lassen.

Schritt 4: Wie belege ich allgemeine Umweltbegriffe?

Allgemeine Begriffe wie „nachhaltig“, „grün“ oder „umweltfreundlich“ sind nicht automatisch unzulässig – aber sie brauchen eine belastbare Grundlage. Ordnen Sie jeder verbleibenden Aussage einen Nachweis zu: Studien, Zertifikate, Messdaten oder anerkannte Methoden.

Fehlt ein Nachweis, haben Sie zwei Optionen: den Beleg beschaffen oder die Aussage konkretisieren beziehungsweise streichen. Eine gute Faustregel: Ersetzen Sie vage Begriffe durch präzise, überprüfbare Angaben, die den konkreten Vorteil und seinen Bezugspunkt benennen.

Schritt 5: Wie prüfe ich Siegel und Umweltzeichen?

Nachhaltigkeitssiegel, die nicht auf einem staatlich anerkannten oder auf einem zertifizierungsbasierten System beruhen, gelten als riskant. Gehen Sie jedes verwendete Siegel durch:

  • Wer vergibt es, und nach welchen Kriterien?
  • Beruht es auf einer unabhängigen Zertifizierung?
  • Handelt es sich womöglich um ein selbst erstelltes Label?

Selbst gestaltete Siegel ohne anerkannte Grundlage sollten Sie besonders kritisch betrachten. Entfernen Sie Zeichen, deren Grundlage Sie nicht belegen können.

Schritt 6: Wie dokumentiere ich die Nachweise?

Die EmpCo-Logik ist eine Nachweislogik: Wer mit Umweltvorteilen wirbt, sollte sie belegen können. Legen Sie deshalb eine geordnete Beleg-Ablage an, in der jede aktive Aussage mit ihrem Nachweis, dem Fundort und dem Stand der Prüfung verknüpft ist.

Diese Dokumentation hilft nicht nur im Streitfall, sondern erleichtert auch spätere Aktualisierungen und interne Abstimmungen zwischen Marketing, Recht und Produktmanagement. Halten Sie fest, wer wann welche Aussage freigegeben hat.

Schritt 7: Warum sollte ich regelmäßig neu scannen?

Eine einmalige Prüfung reicht nicht. Website-Inhalte ändern sich, neue Kampagnen kommen hinzu, und die Auslegung durch Behörden und Gerichte entwickelt sich weiter. Etablieren Sie deshalb einen wiederkehrenden Kontrollrhythmus – etwa bei jeder größeren Website- oder Kampagnenänderung und zusätzlich in festen Intervallen.

Ein automatisierter, wiederholbarer Scan macht diesen Schritt handhabbar, weil er neue oder geänderte Aussagen frühzeitig sichtbar macht. So bleibt die Kommunikation dauerhaft auf dem aktuellen Stand.

Diese Checkliste strukturiert die Vorbereitung, ersetzt aber keine anwaltliche Einzelfallprüfung – insbesondere bei grenzüberschreitender Werbung. Einen breiteren Überblick über die Rechtslage bietet green-claims-directive-2026.

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Häufige Fragen

Hinweis: Automatisierte technische Prüfung und allgemeine Information – keine Rechtsberatung im Einzelfall. Keine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität. Eine verbindliche Bewertung nimmt nur eine zugelassene Kanzlei vor. Es erfolgt keine Umformulierung oder Texterstellung.