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Verbotene Begriffe

Diese Umwelt-Werbebegriffe werden ab 2026 riskant

Welche Umwelt-Werbebegriffe unter der EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 besonders riskant werden – gruppiert nach Risikostufe: per se unzulässige Neutralitäts-Aussagen, nachweispflichtige Pauschalbegriffe und kontextabhängige Angaben. In Deutschland bindend ab dem 27. September 2026.

Autor: EmpCo-Test RedaktionZuletzt aktualisiert: 12. Juli 2026

Mit der EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 verändert sich, wie Unternehmen über Umweltvorteile sprechen dürfen. In Deutschland sind die über das 3. UWG-Änderungsgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 43) umgesetzten Regeln ab dem 27. September 2026 anzuwenden. Wichtig vorweg: Es gibt keine amtliche „Verbotsliste“ einzelner Wörter. Entscheidend ist der Kontext – ob eine Aussage konkret, belegbar und korrekt eingeordnet ist. Dennoch lassen sich typische Begriffe nach Risikostufe gruppieren, um Prioritäten zu setzen.

Welche Begriffe gelten als besonders riskant (per se kritisch)?

Am kritischsten sind pauschale Neutralitäts-Aussagen, die im Kern auf Kompensation (Offsetting) beruhen. Sie stehen im Zentrum der neuen Regeln und sollten vorrangig geprüft werden:

  • „klimaneutral“
  • „CO₂-neutral“
  • „klimapositiv“
  • „100 % klimaneutral produziert“
  • „umweltneutral“

Diese Aussagen suggerieren einen Gesamteffekt, der sich häufig nur rechnerisch über den Ausgleich von Emissionen ergibt. Wo ein solcher Ausgleich die tragende Grundlage ist, gilt die Aussage als besonders riskant. Sicherer ist es, den konkreten Beitrag zu benennen – etwa eine belegbare Emissionsreduktion an der Quelle – statt einen pauschalen Neutralitäts-Anspruch zu erheben.

Ebenfalls in diese Gruppe fallen Nachhaltigkeitssiegel ohne anerkannte Grundlage, insbesondere selbst gestaltete Labels, die keinen unabhängigen Zertifizierungsschritt durchlaufen haben.

Welche Begriffe sind nachweispflichtig (Pauschalbegriffe)?

Die zweite Gruppe bilden allgemeine Umweltbegriffe. Sie sind nicht automatisch unzulässig, erfordern aber einen belastbaren Nachweis für eine anerkannte, hervorragende Umweltleistung. Ohne Beleg gelten sie als riskant:

  • „nachhaltig“
  • „umweltfreundlich“
  • „öko“ / „ökologisch“
  • „grün“
  • „ressourcenschonend“
  • „naturnah“
  • „bewusst“ / „verantwortungsvoll“ (im Umweltkontext)

Das Problem dieser Begriffe ist ihre Vagheit: Sie lassen offen, worauf sich der Vorteil bezieht und wie groß er ist. Eine bloße Behauptung genügt nicht. Wer solche Begriffe verwenden möchte, sollte sie mit einer konkreten, überprüfbaren Angabe verknüpfen – etwa einer bestimmten Materialeigenschaft, einem Verfahren oder einer messbaren Kennzahl mit klarem Bezugspunkt.

Welche Begriffe sind kontextabhängig?

Die dritte Gruppe umfasst Begriffe, die je nach Verwendung zulässig oder riskant sein können. Hier entscheidet der Bezugspunkt:

  • „recycelt“ / „recycelbar“
  • „biologisch abbaubar“ / „kompostierbar“
  • „plastikfrei“
  • „aus nachwachsenden Rohstoffen“
  • „energieeffizient“
  • „regional“ (mit Umweltbezug)

Solche Angaben sind eher haltbar, wenn klar ist, worauf sie sich beziehen und wie groß der Anteil oder Effekt ist. „Recycelt“ etwa wirft die Frage auf: welcher Materialanteil, bezogen auf welches Bauteil? „Biologisch abbaubar“ hängt von den Bedingungen ab, unter denen der Abbau tatsächlich stattfindet. Fehlt der Bezugspunkt oder ist die Angabe pauschal, steigt das Risiko deutlich.

Warum ist der Kontext wichtiger als das einzelne Wort?

Die EmpCo-Logik zielt nicht auf einzelne Vokabeln, sondern auf irreführende Gesamteindrücke. Auch ein grundsätzlich zulässiger Begriff kann riskant werden, wenn:

  • er sich auf das Gesamtprodukt bezieht, obwohl nur ein Teilaspekt betroffen ist;
  • er durch Bildsprache (grüne Farben, Blätter, Erdkugeln) einen weitergehenden Eindruck erweckt;
  • er einen Vergleich nahelegt, ohne Methode und Bezugspunkt offenzulegen;
  • er eine künftige Umweltleistung verspricht, ohne überprüfbaren Umsetzungsplan.

Umgekehrt kann selbst ein vager Begriff zulässig bleiben, wenn er unmittelbar mit einem konkreten, belegten Vorteil verbunden ist. Deshalb ersetzt keine Wortliste die Prüfung des Einzelfalls.

Wie gehe ich mit riskanten Begriffen praktisch um?

Ein pragmatischer Weg ist die Einstufung nach Risiko und die schrittweise Nachbesserung. Ersetzen Sie pauschale Neutralitäts-Aussagen vorrangig, hinterlegen Sie Pauschalbegriffe mit Nachweisen und präzisieren Sie kontextabhängige Angaben mit klarem Bezugspunkt. Eine strukturierte Anleitung dazu bietet die empco-checkliste; den größeren rechtlichen Rahmen erläutert green-claims-directive-2026.

Zur Einordnung: Dieser Beitrag nennt typische Risikofelder, ersetzt aber keine anwaltliche Einzelfallprüfung. Ob eine konkrete Aussage haltbar ist, hängt von Kontext, Nachweislage und – bei grenzüberschreitender Werbung – von der jeweiligen nationalen Umsetzung ab.

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Häufige Fragen

Hinweis: Automatisierte technische Prüfung und allgemeine Information – keine Rechtsberatung im Einzelfall. Keine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität. Eine verbindliche Bewertung nimmt nur eine zugelassene Kanzlei vor. Es erfolgt keine Umformulierung oder Texterstellung.